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   OVG Niedersachsen, 05.08.1996 - 7 L 1111/94   

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OVG Niedersachsen, 05.08.1996 - 7 L 1111/94 (https://dejure.org/1996,5939)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.08.1996 - 7 L 1111/94 (https://dejure.org/1996,5939)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. August 1996 - 7 L 1111/94 (https://dejure.org/1996,5939)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 2 AbfG; § 10 Abs. 2 AbfG
    Abfallentsorgungsanlage; Inhaber; Letzter Betreiber der Anlage; Stillegung; Sanierungsziel; Holland-Liste; Bindungswirkung; Richtwerte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abfallentsorgungsanlage; Inhaber; Letzter Betreiber der Anlage; Stillegung; Sanierungsziel; Holland-Liste; Bindungswirkung; Richtwerte

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Hessen, 31.08.1989 - 5 TH 1498/88

    Maßnahmen gegen stillgelegte Abfallentsorgungsanlage

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.08.1996 - 7 L 1111/94
    Die Vorschrift wendet sich mithin an den Inhaber, der die Anlage stillegen will oder sie stillgelegt hat (vgl. auch VGH Kassel, Beschluß v. 31.8.1989 - 5 TH 1498/88 -, NVwZ 1990, 383).

    Spricht das Gesetz hingegen lediglich von "Inhaber" oder "Betreiber", ist damit nicht auch jeder frühere Inhaber oder Betreiber einer Abfallentsorgungsanlage gemeint (vgl. OVG Lüneburg, Beschluß v. 30.10.1990 - 3 M 22/90 -, NVwZ 1991, 496; VGH Kassel, Beschluß v. 31.8.1989, a.a.O.; jeweils zu § 11 Abs. 4 Satz 5 AbfG).

  • BVerwG, 02.05.1995 - 7 B 270.94

    Die behördliche Befugnis, Nachsorgemaßnahmen für Deponien zu verlangen, gilt für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.08.1996 - 7 L 1111/94
    Als Spezialvorschrift für Anordnungen zur Rekultivierung und zu sonstigen Vorkehrungen bei stillzulegenden oder stillgelegten Anlagen begründet sie eine weitergehende Ermächtigung als rein ordnungsrechtliche, auf Maßnahmen der polizeilichen Gefahrenabwehr beschränkte Normen (BVerwG, Beschluß v. 2.5.1995 - 7 B 270.94 -, NVwZ-RR 1995, 498 f.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat ferner ausgesprochen (vgl. Urteil vom 19.1.1989, a.a.O.; Beschluß v. 2.5.1995, a.a.O), daß eine Inanspruchnahme anderer Gefahrenverursacher als des Anlageninhabers nach sonstigen Regelungen, insbesondere des Polizei- und Ordnungsrechts, unter bestimmten Voraussetzungen nicht ausgeschlossen ist.

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.10.1990 - 3 M 22/90

    Abfallentsorgung; Mitwirkungspflicht; Abfallentsorgungsanlage; Stillegung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.08.1996 - 7 L 1111/94
    Spricht das Gesetz hingegen lediglich von "Inhaber" oder "Betreiber", ist damit nicht auch jeder frühere Inhaber oder Betreiber einer Abfallentsorgungsanlage gemeint (vgl. OVG Lüneburg, Beschluß v. 30.10.1990 - 3 M 22/90 -, NVwZ 1991, 496; VGH Kassel, Beschluß v. 31.8.1989, a.a.O.; jeweils zu § 11 Abs. 4 Satz 5 AbfG).
  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 82.87

    Grundstückseigentum - Sachherrschaft - Abfallbesitz - Aufgedrängter Abfall -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.08.1996 - 7 L 1111/94
    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Januar 1989 (7 C 82.87, NJW 1989, 1295) läßt sich für die gegenteilige Auffassung nicht heranziehen.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.1987 - 10 S 240/86

    Vorkehrungen bei stillgelegter Abfallbeseitigungsanlage

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.08.1996 - 7 L 1111/94
    Inhaber der Anlage ist die Person, die die Verfügungsgewalt über die Anlage innehatte oder innehat und die Betriebsführung wahrgenommen hat oder wahrnimmt, also der (letzte) Betreiber der Anlage (vgl. Schwermer, in Kunig/Schwermer/Versteyl, AbfG 2. Aufl., § 10 Rdnr. 7 m.w.N.; Hösel/v. Lersner, Recht der Abfallbeseitigung, Band I, § 10 AbfG, Rdnr. 5, 9; VGH Mannheim, Urteil v. 15.12.1987 - 10 S 240/86 -, NVwZ 1988, 562 f.).
  • BVerwG, 09.11.1984 - 7 C 15.83

    Versagung der Zulassung von Abfallbeseitigungsanlagen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.08.1996 - 7 L 1111/94
    Andererseits sind die Belange des § 2 Abs. 1 Satz 2 AbfG nicht absolut, sondern nur nach Maßgabe dessen geschützt, was das Wohl der Allgemeinheit erfordert (BVerwG, Urt. v. 9.11.1984 - 7 C 15.83 , BVerwGE 70, 242, 246).
  • BVerwG, 14.04.1986 - 7 B 18.86

    Anordnung von Sicherungsmaßnahmen nach Stillegung und Abdeckung der Deponie

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.08.1996 - 7 L 1111/94
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluß vom 14. April 1986 (7 B 18.86, NVwZ 1986, 640) festgestellt, daß auf der Grundlage des § 10 Abs. 2 AbfG Sicherungsmaßnahmen noch geraume Zeit nach Stillegung der Deponie angeordnet werden könnten, wenn sich die Notwendigkeit hierzu infolge von "häufigen und groben Verstößen gegen die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Abfallbeseitigung" ergebe.
  • VGH Hessen, 14.01.1986 - IX OE 47/80

    Anordnung der Errichtung eines Beobachtungsbrunnens bei stillgelegter Deponie

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.08.1996 - 7 L 1111/94
    Dies entspricht der ganz herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur - der sich der Senat anschließt - und wird unter Berufung auf die Entstehungsgeschichte insbesondere damit begründet, daß § 10 Abs. 2 AbfG (nur) zu den erforderlichen Maßnahmen ermächtige, welche zu treffen die Behörde verpflichtet sei (OVG Lüneburg, Urteil v. 25.9.1985 - 9 OVG A 203 und 204/82 ; S. 15 des Abdrucks; VGH Kassel, Urteil vom 14.1.1986 - IX OE 47/80 -, NVwZ 1986, 660, 661; Hösel/v. Lersner, a.a.O., § 10 AbfG, Rdnrn. 1 und 9; Schwermer, a.a.O., § 10 AbfG Rdnr. 12 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 21.01.1998 - 7 L 922/96

    Möglichkeit einer Anordnung von Langzeitsicherungsmaßnahmen und Kontrollen des

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 14.4.1986 - 7 B 18.86 -, NVwZ 1986, 640; Urt. v. 19.1.1989 - 7 C 82.87 -, NJW 1989, 1295; Urt. v. 29.11.1991 - 7 C 6.91 -, BVerwGE 89, 215; Beschl. v. 2.5.1995 - 7 B 270.94 -, NVwZ-RR 1995, 498; Beschl. v. 6.5.1997 - 7 B 142.97 -, NuR 1997, 550 = GewArch 1997, 391) enthält diese Vorschrift mit der Formulierung "sonstige Vorkehrungen zu treffen, die erforderlich sind, Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit zu verhüten", eine umfassende Ermächtigung, alle im Interesse einer gemeinwohlverträglichen Abfallentsorgung gebogenen Nachsorgemaßnahmen anzuordnen (ebenso OVG Lüneburg, Urt. v. 25.9.1985 - 9 OVG A 203 und 204/82 - Urt. v. 5.8.1996 - 7 L 1111/94 -).

    Denn nachsorgepflichtig soll derjenige sein, der nach den Gegebenheiten bei Stillegung der Anlage für diese verantwortlich ist (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 15.12.1987 - 10 S 240/86 -, NVwZ 1988, 562 f.; Senat, Urt. v. 5.8.1996 - 7 L 1111/94 - Schwermer, in Kunig/Schwermer/ Versteyl, Abfallgesetz, 2. Aufl., § 10 Rdnr. 7 m.w.N.; Hösel/von Lersner, Recht der Abfallbeseitigung, Band 1, § 10 AbfG, Rdnr. 5, 9).

  • OVG Niedersachsen, 07.03.1997 - 7 M 3628/96

    Sanierungsanordnung; Altlast; Vermutung; C-Werte der Holland-Liste; Entkräftung

    Wie der Senat indessen in seinem Urteil vom 5. August 1996 (7 L 1111/94) dargelegt hat, besitzt die Liste "indizielle Bedeutung" in dem Sinne, daß eine Überschreitung der in der früheren Fassung unter A, in der Neufassung als S-Werte angegebenen Werte auf eine nachweisbare Verunreinigung von Boden und Grundwasser hindeutet.
  • OVG Niedersachsen, 03.05.2000 - 7 M 550/00

    Altlast; Altlastenbewertung; Altlastensanierung; Gefährdungsabschätzung;

    Der Senat hat vor Inkrafttreten des Bundes-Bodenschutzgesetzes entschieden, dass für die Beurteilung der Frage, wann eine Verunreinigung des Bodens und des Grundwassers schädlich ist, die Werte der sog. "Holland-Liste" berücksichtigt werden können (Urt. v. 5.8.1996 - 7 L 1111/94 - Beschl. v. 7.3.1997 - 7 M 3628/96 -, NdsVBl 1997, 212 = NJW 1998, 97 = GewArch 1998, 173).
  • VG Göttingen, 19.06.1997 - 4 B 4186/97

    Altlastensanierung; Zustandsstörer; Inanspruchnahme wegen Unklarheit über

    Zur Begründung einer Sanierungsanordnung genügt es daher regelmäßig, daß die Behörde eine Überschreitung der C-Werte in der alten Fassung der "Holland-Liste" festgestellt hat (OVG Lüneburg, Urteil vom 05.08.1996 - 7 L 1111/94 - Beschluß vom 07.03.1997 - 7 M 3628/96 - VGH München, Beschluß vom 08.04.1993 - 22 Cs 92.1742 -, ZFW 1994, S. 343 f.).
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